Vorsorge fürs Alter

Nachdem die große Koalition nun endlich in trockenen Tüchern ist, wird langsam deutlich, worauf sich die Bundesbürger beim Thema Rente einstellen müssen. Eine längere Lebensarbeitszeit, höhere Rentenbeiträge, vor allem aber auch weitere Nullrunden für Ruheständler.

Das bedeutet, dass die heute Erwerbstätigen im Alter mit einer erheblichen Einkommenslücke rechnen müssen. Ohne private Vorsorge wird fast niemand seinen Lebensstandard halten können.

Fast 60 Prozent aller deutschen Haushalte sorgen trotz dieser alarmierend großen Löcher nicht genug für die Rente vor, fast jedem Dritten droht Verarmung im Alter.

Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für Altersvorsorge (DIA). Die meisten Bürger unterschätzen ihre eigene Lebenserwartung um fünf bis sieben Jahre. Tatsächlich steigt die Lebenserwartung in den kommenden Jahrzehnten deutlich an, die durchschnittliche Rentendauer verlängert sich auf 17,4 Jahre für Männer und sogar auf 24,2 Jahre für Frauen. Bei 59,2 Prozent aller Haushalte reicht das gesparte Vermögen der DIA-Umfrage zufolge dafür nicht aus!

Foto: djd/KarstadtQuelle Versicherungen

Ein heißer Draht für Versicherte und Rentner: Bei der Deutschen Rentenversicherung beantworten Fachleute alle Fragen rund um die Rente. Foto: djd/Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
Neue Spielregeln in der Altersvorsorge weitgehend unbekannt

Nicht zuletzt mangelt es den Deutschen am Wissen um die neuen Spielregeln der Altersvorsorge. Diese sind den meisten Deutschen ähnlich unbekannt wie die Formeln der Relativitätstheorie. Das offenbarte eine Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach. Über 80 Prozent der insgesamt 2.063 Befragten wussten nicht oder nur „ungefähr“, dass die gesetzlichen Renten seit Beginn dieses Jahres schrittweise voll steuerpflichtig werden. Lediglich zehn Prozent sehen sich über die Tatsache, dass Beiträge für bestimmte Formen der Altersvorsorge stärker als bisher geltend gemacht werden können, gut informiert.

Staatlich geförderte Vorsorge lohnt sich

Bei der staatlich geförderten Altersvorsorge sollte eigentlich jeder mitmachen. Denn man erhält eine Zusatzrente bis ans Lebensende und erreicht durch die Förderung eine Nachsteuerrendite, die man mit einer vergleichbaren privaten Anlage nicht erzielen kann.


Mit dem neuen Alterseinkünftegesetz gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung.

Das bedeutet, dass die Alterseinkünfte erst dann versteuert werden, wenn sie an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden – also im Ruhestand. Im Gegenzug bleiben die Beiträge zur Altersvorsorge unver-steuert. Ab 2005 können zunächst mindestens 60 Prozent der gezahlten Beiträge vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, höchstens aber 12.000 Euro.

Dieser Satz wird innerhalb der nächsten zwanzig Jahre kontinuierlich angehoben, so dass 2025 volle 100 Prozent der Aufwendungen, höchstens aber 20.000 Euro abgezogen werden können.

Ein Beispiel: Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit 40.000 Euro brutto im Jahr kann sich in 2005 über einen Steuervorteil von 102 Euro, im Jahre 2015 von über 672 Euro und im Jahr 2025 von über 1.230 Euro freuen. Weitere Infos unter www.bundesfinanzministerium.de

Jeder Förderberechtigte sollte prüfen, welche Lösung am besten und wel-che Kombination aus Riester-, betrieblicher und rein privater Vorsorge für ihn persönlich besonders lukrativ ist. Hilfe gibt es dabei im Internet: Die Verbraucherzentralen informieren über die verschiedenen Förderwege auf ihrer neuen Seite www.vorsorgedurchblick.de.

Wer das Institut für Altersvorsorge (DIA) anklickt (www.dia-vorsorge.de), kann mit Hilfe eines „Rentenschätzers“ ausrechnen, was von einer Bruttorente übrig bleibt.

"Finanztest": Vergleichen hilft sparen - bei Risikolebenspolicen wurden große Preisunterschiede festgestellt. Foto: djd/KarstadtQuelle Versicherungen

"Finanztest": Vergleichen hilft sparen - bei Risikolebenspolicen wurden große Preisunterschiede festgestellt. Foto: djd/KarstadtQuelle Versicherungen
Die „neue“ Betriebsrente: Steuervorteile und mehr Flexibilität

46 Prozent der Beschäftigten in der Privatwirtschaft sorgen inzwischen über den Betrieb vor. Ende 2003 waren es erst 43 Prozent. Allerdings hat die Betriebsrente in der jüngsten Vergangenheit etwas von ihrem Glanz eingebüßt. Denn seit Januar 2004 müssen gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner den vollen statt wie zuvor nur den halben Beitragssatz zur Krankenversicherung zahlen.

Dieser Schritt hat die Betriebsrente um rund 7 Prozent geschmälert, Riester- und Rürup-Renten sind dagegen von Krankenversicherungs-beiträgen befreit.

Dennoch ist eine Direktversicherung für viele attraktiv. Die betriebliche Al-tersvorsorge lohnt sich vor allem dann,

* Wenn die Firma für eine große Zahl von Beschäftigten einen Kollektivvertrag abschließt. Das spart Kosten und erhöht die Rendite für jeden einzelnen.

* Wenn der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge zuschießt.

Wer über seinen Arbeitgeber eine solche Police abschließt, kann von sei-nem Gehalt oder Lohn Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung – das sind zur Zeit 2.496 Euro jährlich – in den Aufbau einer Betriebsrente investieren.

Dieser Teil des Bruttolohns ist sowohl von der Steuer als auch von der Sozialversicherung befreit. Der Höchstbetrag wurde sogar noch um einen wei-teren steuerfreien Festbetrag von 1.800 Euro aufgestockt, dieser ist allerdings nicht sozialversicherungsfrei.

Beim Wechsel des Arbeitgebers können Arbeitnehmer ihre Policen „mitnehmen“. Arbeitnehmer sollten sich an die Personalabteilung ihres Betriebes wenden und sich über die entsprechenden Möglichkeiten informieren.

Mehr Flexibilität bei der Riester-Rente

Weniger Bürokratie und mehr Flexibilität bei der Riester-Rente: Mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Staat diese Form der Altersvorsorge, die bis-her von vielen zu Unrecht unterschätzt wurde, deutlich vereinfacht. Die zwei wichtigsten Änderungen: Riester-Vorsorger können nun einen Dauerzulagenantrag stellen. Es muss also nicht mehr jedes Jahr ein Antrag aus-gefüllt werden. Außerdem kann sich der Riester-Sparer, wenn er in Rente geht, bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einen Schlag auszahlen lassen. Was bleibt, sind die großzügigen staatlichen Gaben. Jeder Begünstigte erhält derzeit 76 Euro im Jahr. Für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, gibt der Staat zusätzlich 92 Euro.

Ein Beispiel:

Eine Alleinverdiener-Familie mit zwei Kindern hatte 2004 ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen von 50.000 Euro im Jahr. Zahlen die Ehegatten 664 Euro in eine Riester-Vorsorge ein, bekommt die Familie die vollen Zulagen: 336 Euro erhält sie vom Staat dann zusätzlich geschenkt. Vom Marktführer Allianz Leben gibt es die „Allianz RiesterRente“, die wahlweise auch fondsgebun-den abgeschlossen werden kann. In den nächsten Jahren wird die staatliche Förderung weiter erhöht: Ab 2006 beträgt die Zulage für jeden Erwachsenen 114 Euro, von 2008 an 154 Euro. Für ein Kind erhalten die Eltern ab 2006 dann 138 Euro und ab 2008 sogar 185 Euro.

Rürup-Rente: Relativ unflexibel

Die so genannte Rürup-Rente bleibt für die meisten Arbeitnehmer nur dritte Wahl nach der Riester- und der Betriebsrente. Denn von allen staatlich geförderten Vorsorgeangeboten ist sie am unflexibelsten. Nicht einmal die Auszahlung eines Teils des angesparten Kapitals ist zu Beginn der Ren-tenphase möglich. Lediglich für Freiberufler und Selbstständige kann die Rürup-Rente – auch Basisrente genannt – als Option aus steuerlichen Gründen in Frage kommen.

Denn die Beiträge zur Basisrente sind als Sonderausgaben bis zu einer Maximalhöhe steuerlich abzugsfähig. 2005 lag der maximale Abzugsbetrag bei 12.000 Euro, er steigt bis 2025 auf 20.000 Euro an. Die Basisrente darf immer nur als monatliche Rente gezahlt werden, die Rentenzahlung endet bei Tod des Versicherten.

Die Allianz Lebensversicherungs-AG bietet deshalb darüber hinaus die BeitragsrückgewährPolice an. Mit ihr können die in eine Basis-Rente gezahlten Beiträge während der Ansparphase abgesichert werden. Auch für den Todesfall in der Ansparphase kann so jede beliebige Person abgesichert werden – Ehegatte, Kinder oder Lebensgefährte. Die Begünstigten erhalten die Todesfallleistung als einmalige Kapitalzahlung.

Auch die klassische Privatrente hat ihre Vorteile

Das neue Alterseinkünftegesetz fördert vor allem Vorsorgeprodukte, die in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt werden. Wer sich zusätzlich die Option einer Kapitalauszahlung offen halten will, sollte weiterhin die „klassische“ Privatrente wählen. Der Vorteil: Aus ihr kann jederzeit Kapital ent-nommen werden. Auch eine Vererbung ist zudem möglich. Läuft der Vertrag mindestens zwölf Jahre und wird nicht vor dem 60. Geburtstag ausgezahlt, muss bei einer Auszahlung nur die Hälfte des Wertzuwachses versteuert werden. Mit einer eigenverantwortlichen Altersversorgung kann allerdings nicht früh genug begonnen werden.

Der Zinseszinseffekt sorgt dafür, dass schon kleine monatliche Raten im Laufe der Zeit zu einem stattlichen Vermögen anwachsen. (djd)


 
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