BKK

Homöopathie als Kassenleistung setzt sich durch

Ab dem 1. Februar übernehmen mehr als 30 Gesetzliche Krankenkassen die Behandlungskosten der ärztlichen Homöopathie. Für die Mitglieder dieser Kassen bedeutet das die Kostenübernahme der homöopathischen Leistungen bei einem Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie". Für die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte bedeutet der Vertrag eine festgelegte
faire Honorierung ihrer Arbeit. Die verordneten homöopathischen Arzneimittel müssen die Patienten weiterhin aus eigener Tasche zahlen, die Ausnahme sind Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Rückwirkend zum dem 1. Januar nehmen die BKK Freudenberg und auch die BKK Securvita, die sich im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bereits seit vielen Jahren für die Erstattung der Homöopathie einsetzt, am IV-Vertrag teil. Ab 1. Februar kommen die BKK Akzo Nobel, BKK Bank, BKK Bergisch Land, BKK Ost-Hessen, BKK Steinbeis-Holcin, BKK Thüringer Energieversorger und die BKK Werra-Meisner hinzu.

Die Deutsche BKK schloss am 1. Juni 2005 als erste Krankenkasse einen IV-Vertrag „Homöopathie“ mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) ab. Seit dem steigt die Zahl der Kassen, die sich an den Verträgen über die Integrierte Versorgung „Homöopathie“ beteiligen, Monat für Monat. Auch zum 1. März werden weitere Kassen folgen. Noch sind es hauptsächlich Betriebskrankenkassen, die ihren Versicherten den Zugang zur vertragsärztlichen Homöopathie ermöglichen. Der DZVhÄ verhandelt aber zurzeit auch mit Vertretern anderer Kassenarten. Bis zum Sommer werden nach heutigem Stand etwa 15 Millionen Versicherten die ärztliche Homöopathie von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen.
Neben den IV-Verträgen gibt es auch regionale Homöopathie-Verträge von Krankenkassen mit den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen. So etwa in Baden-Württemberg, hier sind es die AOK und die BKKen, oder in Mecklenburg-Vorpommern, wo die IKK einen solchen Vertrag unterzeichnet hat.
Die vollständige Liste aller an den IV-Verträgen teilnehmenden Krankenkassen finden Sie auf der Webseite des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) www.welt-der-homoeopathie.de unter dem Punkt „Homöopathie für Kassenpatienten".
Der DZVhÄ wurde 1829 in Köthen (Anhal) gegründet und ist der Berufsverband der Ärztinnen und Ärzte, die über die Zusatzbezeichnung "Homöopathie" verfügen. Der Verein hat etwa 4.000 Mitglieder, die Hälfte sind Vertragsärzte. Neben den gesundheits- und berufspolitschen Aufgaben setzt sich der DZVhÄ für eine qualifizierte Weiterbildung "Homöopathie" und der Förderung der Forschung ein.
Weitere Informationen: Pressestelle DZVhÄ, Christoph Trapp, Am Hofgarten 5, 53113 Bonn, Tel. 0228 - 63 92 30, www.welt-der-homoeopathie.de


Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V.
http://www.welt-der-homeoepathie.de
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