Wirtschaft
Mittelstandspräsident Ohoven rehabilitiert
Bereits das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte diese Klage zurückgewiesen. Jetzt hat auch der BGH die Klage endgültig verworfen. Das OLG Düsseldorf hatte mit Urteil vom 15. Juli 2004 nach ausführlicher Prüfung die gegen Ohoven persönlich erhobenen Schadensersatzklagen abgewiesen und festgestellt, dass die von den Klägern behaupteten Ansprüche wegen einer sittenwidrigen Schädigung oder eines Kapitalanlagebetrugs ohne Grundlage sind. Mit der Entscheidung des BGH ist das Urteil des OLG Düsseldorf bestätigt worden. Die Abweisung der Schadensersatzklagen ist demnach rechtskräftig.
Nach Einschätzung von Experten sind damit alle Versuche gescheitert, den bekannten Mittelstandspräsidenten zu diskreditieren und ihn in der Ausübung seiner zahlreichen Funktionen zu behindern. Auch Ohoven selbst sieht sich durch das jüngste Urteil bestätigt: „Ich habe mich stets korrekt verhalten. Mir war immer klar, dass die Vorwürfe gegen mich haltlos sind. Ich bin zufrieden, dass der Bundesgerichtshof als höchste Instanz mich durch seine Rechtsprechung voll rehabilitiert hat.“ Ohovens Kölner Rechtsanwalt Dr. Arno Wittmann schloss sich dieser Ansicht an: „Das Urteil des Bundesgerichtshofes bestätigt die Entscheidung des OLG Düsseldorf, das eine persönliche Haftung von Herrn Ohoven umfassend verneint hat.“
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