Kredit

Raus aus Verträgen mit Festzinsvereinbarung ohne Vorfälligkeitsentschädigung

VR-Bank München Land eG verzichtet auf fast 13.000,00 Euro Vorfälligkeitsentschädigung. Das berichtet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg). Erst kündigte die Bank das Darlehen und dann forderte sie noch eine Vorfälligkeitsentschädigung
von etwa 15% des restlichen Kreditbetrages. Bei der
Überprüfung stellte sich heraus, dass der Darlehensvertrag noch erfolgreich widerrufen werden konnte. Die Entschädigungsforderung der Bank sank mit dem Widerruf komplett in sich zusammen.

„Entgegenkommender Weise sind wir bereit, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, auf den Betrag in Höhe von E 12.951,17 zu verzichten,..“ Dieser Satz in dem Schreiben der Bank löste bei den ehemaligen Kreditnehmern Freude aus, weil hiermit feststand, dass die Bank vollständig auf die ursprünglich erhobene Forderung wegen der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens verzichtete.

Bereits 1990 hatten die Kreditnehmer ihren Hauswunsch durch eine 100 % Finanzierung mit einer Zinsfestvereinbarung über 10 Jahre verwirklicht. Das Besondere daran war, dass die Verhandlungen über die Finanzierung und der Abschluss des Darlehensvertrages ausschließlich in den vier Wänden der Kreditnehmer stattfanden. Der abgeschlossene Vertrag konnte selbst im Jahr 2005 noch widerrufen werden, weil er – und im übrigen auch der Verlängerungsvertrag aus dem Jahre 2000 – keine Belehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz aufwies. Solche Belehrungen waren vor dem Jahre 2002 in den allermeisten Formularverträgen der Banken nicht enthalten.

Nachdem der Widerruf ausgesprochen worden war, brach auch das ehemals vertraglich vereinbarte Recht der Bank auf eine Vorfälligkeitsentschädigung zusammen und ohne ein aufwändiges gerichtsverfahren zu führen, erklärte die Bank den vollständigen verzicht ihrer Forderung.

Der BSZ® Anlegerschutzanwalt Hartmut Göddecke rät Kreditnehmern, die die jetzt günstigeren Zinsen nutzen wollen, ihre Kreditverträge mit Festzinsvereinbarung daraufhin überprüfen zu lassen, ob der Ausstieg ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Bank und Finazierung“ bietet Geschädigten die Möglichkeit, von BSZ® -Rechtsanwälten ihre Kreditverträge fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort einzuleiten sind. Auf Wunsch können die Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden.

Die Aufnahme in die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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