Geldanlage
Falsch beraten? Was nun?
Alles klingt ja so einleuchtend und einfach – und ein Tor wer sich die Chance entgehen lässt auch einmal richtig Kasse machen zu können. Sicher, die unternehmerische Beteiligung birgt Chancen, aber auch hohe Risiken, da der wirtschaftliche Erfolg nicht vorhersehbar und daher unsicher ist. Vor allem Kleinanleger erlitten mit dieser Anlageform in den letzten Jahren hohe Verluste.
Natürlich hat der „Strukki“ auf jede noch so kritische Frage des Anlegers eine Standardantwort parat.
So etwas ist Bestandteil jeder „Strukkischulung“: „ Wenn Frage, dann diese Antwort...oder mit Spruch xy diese Seite aus dem Ordner zeigen... bis hin zur Anweisung auf Handschlag, wenn er das Behauptete beweisen kann.
Viele dieser „geschulten Berater“ rekapitulieren ohne eigenes Basiswissen dann nur die Schulungsinhalte und glauben oft selbst an das von ihnen angebotene Produkt. So sollen die Berater im Fall der Euro-Gruppe fast ausschließlich selbst Beteiligungen gezeichnet haben.
Wenn dann in Vermittlerkreisen aber hinter vorgehaltener Hand erzählt wird, dass die Chefs der Euro-Gruppe sich dahingehend geäußert hätten, dass die langfristigen Anleger für das Unternehmen gar nicht interessant seien, sondern die Gewinne aus den Kündigungen der Verträge, dann ist es kein Argument mehr „selbst Geschädigter zu sein“ sondern man steht mit beiden Füßen in der Vermittlerhaftung.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass jährlich etwa 20.000 Schadenersatzklagen gegen freie Finanzberater geführt werden – mit steigender Tendenz. Das ergaben Recherchen von Votum, dem Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V.
Ursache: Die fortschreitenden Sensibilisierung der Anleger erhöht deren Klagebereitschaft.
Dementsprechend lautet der Rat an alle Anleger, vor Vertragsabschluß zu prüfen, ob der Berater oder Vermittler:
Eine Fachausbildung nachweisen kann.
Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Ein Beratungsprotokoll verwendet.
Andere Produktalternativen vorstellt.
Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt sein oder der Berater bereits im Erstgespräch schon auf einen Abschluß drängen, ist ein Wechsel zu einem unabhängigen, qualifizierten Berater geboten.
In Fachkreisen gelten Finanzdienstleister nur dann als seriös, wenn sie die Anforderungen des § 32 Kreditwesengesetz (KWG) erfüllen.
Erfüllt Ihr Anlageberater diese Voraussetzung?
Wurden Sie anlegergerecht beraten?
Wurde ein Beratungsprotokoll geführt und unterzeichnet?
Wurde die richtige Anlageart (Risikogruppe) für Sie gewählt?
Mit welchem Ergebnis verliefen Ihre Investitionen?
Welches Ansehen genießen die Fonds, in die Sie investiert haben ?
Zur Beurteilung der Durchsetzbarkeit einer Schadensersatzforderung wegen Falschberatung bei Kapitalanlagen nimmt das Beratungsprotokoll eine wichtige Stellung ein.
Es ist deshalb ratsam - vor allem bei höheren Anlagesummen – dringend empfehlenswert, zunächst eine zweite Person mit zum Gespräch zu nehmen, die später einmal als Zeuge dienen könnte.
Besonders beweisnützlich ist es, die Ergebnisse des Beratungsgesprächs in einem Beratungsprotokoll festzuhalten. Darin sollten sämtliche Name der Anwesenden stehen, auch der des Beraters. Er sollte notieren, wie Sie bisher Ihr Geld angelegt haben, zum Beispiel an der Börse. Außerdem sind Aussagen zur Anlagehöhe, zum Anlageziel Anlagezeitraum und Bonität der Finanzierungsinstrumente wichtig.
Wollten Sie zum Beispiel nur für kurze Zeit eine hohe Summe sparen oder regelmäßig ein kleineren Geldbetrag anlegen? Wie risikobereit sind / waren Sie?
Am Schluß sollte das Protokoll von beiden Seiten unterschreiben werden. Obwohl den meisten Beratern ein Standardberatungsprotokoll als Formular vorliegt, wird es nicht regelmäßig eingesetzt.
Wann verfügt in Deutschland ein Vermittler von Versicherungs- oder Finanzprodukten über die festgelegten und angemessenen Kenntnisse und Fertigkeiten?
Die bisher anerkannten Abschlüsse:
Der "Versicherungskaufmann" mit dem Abschluß einer staatlich anerkannten (Hoch) Schule
Der Handelsvertreter mit IHK Ausbildung und einem IHK-Abschluß
"Der IHK-Abschluß entspricht einem kaufmännischen Meisterbrief"
Der "Fachwirt für Finanzberatung"
Eventuell, aber noch nicht sicher: Der Fachberater Finanzdienstleistungen
(Masterconsultant in Finance)
Ein Berater haftet gegenüber seinem Klienten auf Schadensersatz, wenn er es unterlässt, sich über alle Aspekte und Hintergründe einer Kapitalanlage zu informieren. Er muss dabei eigene Recherchen anstellen und darf nicht eine Geldanlage unter Hinweis darauf empfehlen, dass er sich auf die Vertrags-/Prospektunterlagen verlassen habe. Vielmehr muss er alle Unterlagen auf Plausibilität überprüfen und gegebenenfalls Rückfragen anstellen. Darüber hinaus hat der Vermittler den Anleger auch über die negative Presseberichterstattung hinsichtlich der von ihm vermittelten Kapitalanlage aufzuklären.
Betroffene Anleger können sich ab sofort der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Euro-Gruppe“ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
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