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Glück im Unglück für Anleger der SD Global Equity AG & Co. KG
zum Insolvenzverwalter bestellt.
Die SD Global Equity AG & Co. KG hat nach Angaben des Insolvenzverwalters ca. 9.000 Anleger als Treugeberkommanditisten angeworben. Von den Einzahlungen sind gerade noch 5,5 Mio. EURO bei den Gesellschaften gefunden worden. Die Anleger hatten allerdings noch "Glück im Unglück". Das Anlagemodell war schon derart früh aufgeflogen, dass von dem gezeichneten Kapital in Höhe von 117 Mio. EURO lediglich ca. 17 Mio. EURO eingezahlt waren.
Gegen den alleinigen Vorstand bzw. Geschäftsführer der SD Global Equity AG & Co. KG und diversen Beteiligungsfirmen, Herrn Peter Reimer, ist bei der Staatsanwaltschaft Hannover ein Ermittlungsverfahren anhängig (Az.: 5413 Js 82543/03).
Die SD Global Equity AG & Co. KG bot Anlegern ein formal als Kommanditistenbeteiligung ausgestaltetes Anlagekonzept an. In die Geschäftstätigkeit waren drei Kommanditisten des Unternehmens einbezogen: die SD Beteiligungstreuhand GmbH, die Dynamic Investments S.A. und die SD Performance Management AG. Vertragsanbahnung und Vertragsabschluss erfolgten über die zwei Treuhandkommanditistinnen, die SD Beteiligungstreuhand GmbH und die Dynamic Investments S.A. Die SD Performance Management AG beauftragte einen konzessionierten Finanzdienstleister, die Kundengelder anzulegen. Der Finanzdienstleister kaufte und verkaufte Finanzinstrumente, insbesondere Anteile von Investmentfonds, Aktien und sonstige Wertpapiere, im Namen der SD Global Equity AG & Co. KG und für Rechnung der Anleger. Mit dieser Tätigkeit betrieb die SD Global Equity AG & Co. KG das Finanzkommissionsgeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Nach Informationen der DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. (Dieburg) wurden durch mehr als 200 hauptberufliche sowie mehrere hundert nebenberufliche Handelsvertreter Anleger geworben.
Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens DSK/BSZ® Anlegerschutzsanwalt von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei KTAG Rechtsanwälte: "Nur ein kleiner Teil des Kapitals wird aufgrund des Insolvenzverfahren zurückgezahlt werden." In vielen Fällen dürfte hingegen nach KTAG Rechtsanwälte ein Vorgehen gegen den jeweiligen Vermittler erfolgversprechender sein.
Rechtsanwalt Ahrens: "Nach der strengen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes müssen Vermittler das angebotene Konzept auf wirtschaftliche Plausibilität und auf Richtigkeit prüfen. Tatsächlich hatte die SD Global Equity AG & Co. KG nicht einmal die nötige Erlaubnis des BAFin, um überhaupt derartige Finanzkommissionsgeschäfte zu betreiben."
Die DSK Interessengemeinschaft im BSZ® e.V. „SD Global Equity“ bietet Geschädigten die Möglichkeit, von DSK/BSZ® -Rechtsanwälten ihren Schaden fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort einzuleiten sind. Auf Wunsch können die Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden.
Die Aufnahme in die DSK/BSZ® e.V. Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des DSK/BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V.
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