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Phoenix Kapitaldienst GmbH - EdW signalisiert Entschädigungsbereitschaft

Die BSZ® Interessengemeinschaft Phönix vertrat ihre Mandanten bei der Gläubigerversammlung durch Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper aus der Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar. Mehr als 400 Gläubiger nahmen an dem ersten Berichtstermin
im Congress Centrum Frankfurt am Main teil. Die Gläubiger vertraten die Stimmen von 6.704 Anlegern.

Im Vorfeld des Berichtstermins sorgte die Absicht des Insolvenzverwalters unter Zugrundelegung des Ergebnisses eines beim Hamburger Insolvenzrechtlcher Professor Reinhard Bork in Auftrag gegebenen Gutachtens, von denjenigen Anlegern, die in der Vergangenheit von Phoenix mehr ausgezahlt bekommen haben als sie eingezahlt hatten, den überschießenden Betrag zurückfordern will.

Der Insolvenzverwalter Frank Schmitt berichtete den Gläubigern über die ersten Untersuchungsergebnisse aus dem Finanzmarktskandal. Phoenix vertrieb seit 1992 als Hauptprodukt ein so genanntes Managed Account. Für dieses Produkt wurden rd. 500 Mio. € Anlegergelder eingesammelt. Diese Beträge waren angeblich - so wurde es den Anlegern vorgespiegelt - erfolgreich im Derivatehandel investiert worden.

Tatsächlich wurde nur ein sehr kleiner Teil des eingesammelten Geldes tatsächlich investiert. Bei dieser Investition erlitt die Gesellschaft Verluste von rd. EUR 58 Mio. In den ersten fünf Jahren (1993 bis 1998) betrugen die Verluste ca. 50 Mio. €. Im Zeitraum 1998 bis 2005 beliefen sich die Verluste noch auf ca. 8 Mio. €.

Erfreulich für die Gläubiger ist das vom Insolvenzverwalter mitgeteilte Ergebnis der bisherigen Bemühungen: ca. 230 Mio. € sind in den ersten sechs Monaten bereits sichergestellt worden und liegen auf den Anderkonten des Verwalters zur letztendlichen Befriedigung der Gläubiger bereit. Während der Großteil dieser Kontoguthaben aus der Zusammenfassung bekannter Phoenixkonten im In-und Ausland stammt, wurden über EUR 16 Mio. bereits zu Beginn des Verfahrens von der Erbengemeinschaft nach Dieter Breitkreuz, der im April vorigen Jahres bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam erfolgreich zurückgefordert.

Auch ein nur relativ kurze Zeit vor dem Insolvenzantrag tätiger Geschäftsführer hatte sich noch Gewinntantiemen auszahlen lassen, jedoch zwischenzeitlich der Insolvenzmasse die zu Unrecht bezogenen Beträge wieder erstattet.

Abschlagszahlungen werden trotz des massiven Protests der anwesenden Anlegeranwälte voraussichtlich nicht ausgeschüttet, da zunächst einzelne Musterverfahren zur Klärung streitiger Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Höhe der zu entschädigenden Forderungen geführt werden sollen.

Zudem meldete sich der Syndicus der Entschädigungseinrichtung deutscher Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), Herr Fritz Düllmann, zu Wort und erklärte überraschend, dass die EdW die Forderungen der Anleger grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen (90% des Anlagebetrags bis zu einer Höhe von € 22.000,00 pro Kontoinhaber) entschädigen werde. Allerdings seien auch nach Aussage von Herrn Düllmann wegen der notwendigen Klärung einzelner Rechtsfragen Musterprozesse zu führen. Unklar bleibt, woher die EdW das Geld nehmen will.

Der Verwalter berichtete weiterhin über seine in Auftrag gegebenen Untersuchungen einer Vielzahl vorliegender gefälschter Dokumente. Dabei handelt es sich um Kontoauszüge des nicht existierenden Kontos M 2540 bei dem englischen Broker MAN Financial Ltd. Mit dem Handel auf diesem Konto waren angeblich die den Anlegern vorgespiegelten hohen Gewinne erwirtschaftet worden. Berichtet werden konnte, dass ein solches Konto bei MAN niemals existiert hat. Auf einem ähnlich bezeichneten Konto -2540 - beim vorherigen Broker Mocatta wurde bereits seit Mai 1997 kein Vermögen mehr ausgewiesen. Über Einzelheiten der Ergebnisse der Untersuchungen wurden in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt, die ein Ermittlungsverfahren führt in dessen Rahmen zwei Mitarbeiter von Phoenix verhaftet wurden, keine Angaben gemacht.

Rechtsanwalt Frank Schmitt berichtete ferner darüber, dass die Fälschungen inhaltlich auffällig waren, so dass Ansprüche gegen den handelsrechtlichen Abschlussprüfer und gegen den Sonderprüfer gemäß § 44 KWG im Raume stehen.

Ob und in welcher Weise Mitarbeiter des Brokers Man in die Fälschung involviert waren, wird weiter untersucht. Auch hierzu wurden in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt keine weiteren Angaben gemacht.

Der Insolvenzverwalter berichtete weiterhin, dass er die Jahresabschlüsse der Phoenix aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse über tatsächliche Handelsverluste korrigieren und auf diese Weise über EUR 20 Mio. gezahlter Steuern zurückfordern werde, was die Quote für die Gläubiger weiter erhöhen dürfte.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Phönix Managed Accounts“ bietet Geschädigten die Möglichkeit, von BSZ® -Rechtsanwälten ihren Schaden fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort einzuleiten sind. Auf Wunsch können die Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden.

Die Aufnahme in die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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