Welche Anlageformen gibt es?

2006/02/27 15:09
News von:
Frauenportal.net
Investmentanteilscheine

Diese Wertpapiere können bei allen deutschen Kreditinstituten erworben werden. Der Anleger kann Anteile in beliebiger Anzahl erwerben. Für die Anlagesumme erhält er Anteilscheine, die aus dem Mantel, der eigentlichen Urkunde, und dem Bogen bestehen. Der Bogen enthält Ertragscheine und einen Erneuerungsschein. Gegen Vorlage der aufgerufenen Ertragscheine wird dem Anleger die jährliche Ausschüttung der Erträge ausgezahlt. "Thesaurierende Fonds" schütten die Erträge nicht aus, sondern legen sie bei Zufluß an den Fonds unverzüglich wieder an. In der
Regel werden die Anteilscheine in einem Wertpapierdepot bei einem deutschen Kreditinstitut oder bei der jeweiligen Investment-Gesellschaft verwahrt.

Anlagepläne

Der Anleger kann je nach seinen finanziellen Verhältnissen regelmäßig oder unregelmäßig bestimmte Beträge auf ein sogenanntes "Investment-Konto" einzahlen. Durch die Wiederanlage der Erträge zum Anteilwert (ohne den sonst üblichen Ausgabeaufschlag) erzielt der Anleger einen Zinseszinseffekt, da ausgeschüttete Erträge an künftigen Entwicklungen der Anlage teilnehmen und wieder neue Erträge hervorbringen ("Kumulativ-Effekt").

Auszahlpläne

Sind auf einem Investmentkonto größere Beträge durch regelmäßige oder unregelmäßige Einzahlungen angespart, kann der Anleger einen Auszahlplan vereinbaren. Ihm werden dann bestimmte Beträge, die er selbst festlegen kann, regelmäßig ausgezahlt. Bei allen Investmentkonten kann der Anleger börsentäglich uneingeschränkt über seinen Anteilbestand verfügen. Dies gilt unabhängig davon, ob er mit der Gesellschaft Vereinbarungen über Einzahlungs- bzw. Auszahlungsmodalitäten abgesprochen hat.

Welche Kosten fallen beim Kauf von Fonds an?

Beim Kauf von Investmentanteilscheinen zahlt der Anleger einen Ausgabeaufschlag, der je nach Fondstyp im allgemeinen zwischen null und sechs Prozent beträgt. Neben den Ausgabekosten, die insbesondere dazu dienen, die Vertriebskosten abzudecken, erhält die Investment-Gesellschaft jährlich eine Verwaltungsvergütung, die im allgemeinen 0,3 bis 1,5 Prozent des Sondervermögens (je nach Fondstyp) beträgt. Die Depotbank erhält eine Depotbankvergütung in Höhe eines Promille-Satzes des Sondervermögens.



Kontakt:
web: http://www.frauenportal.net/wissen/recht/fonds


 
« September 2007 »
So Mo Di Mi Do Fr Sa
            1
2 3 4 5 6 7 8
9 10 11 12 13 14 15
16 17 18 19 20 21 22
23 24 25 26 27 28 29
30            
 
 


startseite

top